08. Juli 2026

Menschenrechte sind Chefsache

Stellen Sie sich vor: Ein Lieferant Ihres Unternehmens beschäftigt Kinder in einer Textilfabrik, ohne dass Sie davon wissen. Die Verantwortung für Menschenrechte endet nicht an Ihrer Werkstür. Sie reicht bis ans Ende Ihrer Lieferkette.

Das Thema Menschenrechte wird für Unternehmen und Finanzinstitutionen immer wichtiger. Weltweit formalisieren immer mehr Gesetze die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten. Das ist ein Trend, der sich fortsetzen wird. In Deutschland zeigt sich das am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auf EU-Ebene an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Kapitalgebende, Auftraggebende, Beschäftigte, die Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit erwarten zudem mehr von Unternehmen als je zuvor. Menschenrechte im Unternehmenskontext aktiv umzusetzen wird zunehmend notwendig.

Was sind eigentlich Menschenrechte?

1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen beschlossen. Als Resolution der UN-Generalversammlung ist sie selbst zwar nicht rechtlich verbindlich. Sie hat inzwischen jedoch eine solche universelle Anerkennung erlangt, dass sie gemeinhin als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts angesehen wird.

Artikel 1 der Erklärung besagt: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Ganz einfach gesagt: Niemand hat ein Recht auf Besitz, Reichtum oder Macht, nur weil er in einem der reicheren Länder der Welt geboren wurde, etwa in Deutschland. Es gibt kein angeborenes Recht darauf. Alles, was wir haben, sind Privilegien.

Artikel 4 ergänzt: Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Und Artikel 23: Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert.

Genau hier kommt die Möglichkeit ins Spiel, dass Sie als Unternehmen etwas verändern, indem Sie Ihre Lieferkette transparent machen.

Welche Verantwortung haben Unternehmen für die Menschenrechte?

Unternehmen sind steigenden Erwartungen an ihre soziale, menschenrechtliche und ökologische Performance ausgesetzt: von Regierungen, Geldgebenden und Konsument:innen gleichermaßen.

Unternehmen können in allen Bereichen Auswirkungen auf Menschen haben. Je nach Unternehmensgröße, Geschäftsmodell und den Ländern, in denen sie aktiv sind, fallen diese Auswirkungen unterschiedlich stark aus. Sie können positiv sein, etwa wenn Unternehmen Arbeitsplätze schaffen, Weiterentwicklungen vorantreiben und zu einer stabilen, zukunftsfähigen Infrastruktur beitragen. Sie können aber auch negativ sein, etwa durch Umweltverschmutzung, Kinderarbeit oder Korruption.

Damit stellt sich für jedes Unternehmen die Frage: Wie geht man mit dieser Verantwortung um? Eine international anerkannte Antwort darauf geben die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Erster Schritt: Risikoanalyse

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles, UNGPs) sind Leitlinien für Staaten und Unternehmen, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten zu vermeiden, anzugehen und wiedergutzumachen. Sie wurden 2011 einstimmig vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet und stellten damit erstmals klar, welche Verantwortlichkeiten sowohl Staaten als auch Unternehmen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit haben.

Die Leitprinzipien gliedern sich in drei Säulen:

  • Säule 1: Die Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu schützen
  • Säule 2: Die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten
  • Säule 3: Der Zugang zu Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen

Um der Verantwortung nachzukommen, die Menschenrechte zu achten, sollten Unternehmen Folgendes haben:

  • Eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse, um negative Auswirkungen zu identifizieren, zu vermeiden und zu mindern sowie über diese Prozesse zu berichten
  • Abhilfeprozesse, mit denen negative Auswirkungen wiedergutgemacht werden, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

Von der Leitlinie zum Gesetz. Die UN-Leitprinzipien selbst sind rechtlich nicht bindend. Sie sind jedoch die Grundlage, auf der immer mehr verbindliche Gesetze aufbauen. In Deutschland verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), seit 2023 in Kraft, Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu genau den Sorgfaltsprozessen, die die UNGPs beschreiben. Auf EU-Ebene zieht die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nach und überträgt dieselbe Logik auf weitere Unternehmen. Anwendungsbereich und Zeitplan wurden im Zuge des EU-Omnibus-Verfahrens zuletzt angepasst, der aktuelle Stand lohnt daher immer einen zweiten Blick.

Und wenn Sie selbst nicht direkt betroffen sind? Durch die Omnibus-Anpassungen ist genau das für viele Unternehmen inzwischen unklar: Schwellenwerte und Zeitplan wurden mehrfach nachjustiert. Die ehrlichere Antwort ist ohnehin eine andere: Es kommt nicht nur darauf an, ob Sie selbst Pflichtadressat sind. Direkt verpflichtete Unternehmen reichen ihre Sorgfaltspflichten vertraglich an ihre Lieferanten weiter. Wer Zulieferer oder Dienstleister eines großen, verpflichteten Unternehmens ist, bekommt die Anforderungen also mittelbar zu spüren, unabhängig vom eigenen Schwellenwert. Wer das frühzeitig weiß und vorbereitet ist, verhandelt aus einer stärkeren Position.

Wichtig dabei: Das sollte ein kontinuierlicher, kein einmaliger Prozess sein.

Der erste Schritt: Risikoanalyse. Bei der menschenrechtlichen Sorgfalt müssen Unternehmen die Perspektive wechseln und aktiv fragen: Wer sind die Gruppen von Menschen, die von meinen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen negativ betroffen sein könnten? Dabei sollten auch Lieferanten, Dienstleister, andere Geschäftspartner und Produkte im Blick behalten werden. Und: Wer innerhalb dieser Gruppen könnte besonders verletzlich für menschenrechtliche Risiken sein, etwa weil sie jung oder alt sind, Frauen, Menschen mit Behinderung, Wanderarbeitskräfte ohne Kenntnis der lokalen Sprache oder Angehörige einer Minderheit? Genau diese Menschen sollten Sie besonders in den Fokus nehmen, sowohl bei der Identifikation von Risiken als auch bei der Etablierung von Maßnahmen.

Das Kernprinzip dahinter ist „know and show“: zeigen Sie, dass Sie Ihre Risiken kennen, und kommunizieren Sie, wie Sie sie angehen.

Warum sollten sich Unternehmen für Menschenrechte interessieren?

Die Forderung nach formalisierter Berichterstattung über den Umgang von Unternehmen mit Menschenrechten hat deutlich zugenommen, und das von ganz unterschiedlichen Seiten:

  • Regulatorik: Aufsichtsbehörden, Börsen und Behörden verlangen zunehmend Nachweise, von der Berichtspflicht im Geschäfts- oder Nachhaltigkeitsbericht bis zur Voraussetzung für Exportkredite oder öffentliche Aufträge.
  • Kapitalmarkt: Investor:innen und internationale Finanzinstitutionen fordern mehr Transparenz, insbesondere im Zusammenhang mit sozial verantwortlichen Anlagestrategien, denn Unternehmen, die Menschenrechte gefährden, stellen damit auch ihren eigenen Erfolg infrage.
  • Geschäftsbeziehungen: Geschäftskund:innen wollen Klarheit darüber, ob ihre Lieferant:innen sie menschenrechtsbezogenen Risiken aussetzen; Konsument:innen richten ihre Kaufentscheidungen zunehmend danach aus.
  • Belegschaft: Mitarbeitende und potenzielle Mitarbeitende wollen Belege dafür sehen, dass ihr Unternehmen im Einklang mit ihren Werten wirtschaftet.
  • Gesellschaft: Betroffene Gemeinschaften, Gewerkschaften und NGOs verlangen mehr Offenlegung als Voraussetzung für die soziale Akzeptanz der Geschäftstätigkeit. Ohne diese Akzeptanz ist der Ruf eines Unternehmens ernsthaft gefährdet: Es drohen Geschäftsverluste, Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe und sogar Rechtsstreitigkeiten.

Es gibt zudem immer mehr Belege dafür, dass menschenrechtliche Risiken häufig mit Geschäftsrisiken einhergehen. Dieser Zusammenhang ist besonders dort ausgeprägt, wo schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen auftreten.

Und nicht zuletzt: Ein solider Umgang mit Menschenrechten wirkt sich auch positiv auf Ihre übrigen Nachhaltigkeitsaktivitäten aus. In der CSRD- und VSME-Berichterstattung sind Menschenrechte fest verankert: Die ESRS-Sozialstandards (S1 bis S4) verlangen Angaben zur eigenen Belegschaft, zu Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, zu betroffenen Gemeinschaften sowie zu Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. Wer hier bereits berichtet oder ein EcoVadis-Rating anstrebt, hat mit einer strukturierten menschenrechtlichen Risikoanalyse einen großen Teil der Arbeit bereits erledigt.

Machen Sie Ihre Lieferkette transparent. Und schauen Sie sich, erst einmal völlig wertfrei, Ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte an. So sichern Sie sich langfristig Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Erster Schritt: Risikoanalyse 
  • Workshop, 4 Stunden (inhouse oder online)
  • Erstellung einer Risikomatrix auf Basis der UN-Leitprinzipien
  • Auswertung und Handlungsempfehlungen
  • Inklusive Vor- und Nacharbeit: Die Nacharbeit umfasst ein Protokoll, weiterführende Informationen und eine To-do-Liste für die nächsten Schritte

Investition: 2.200 Euro (zzgl. MwSt. und Reisekosten)

Das Ergebnis zahlt doppelt ein: Die Risikomatrix lässt sich direkt für Ihre CSRD- oder VSME-Berichterstattung, ein EcoVadis-Rating oder Ihr LkSG-Risikomanagement weiterverwenden. Sie investieren einmal und nutzen die Analyse mehrfach.

Es geht darum, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Also: Machen Sie den ersten Schritt. Gerne begleite ich Sie dabei. Weil jeder Schritt zählt.

Quellen und weiterführende Informationen:

Bild: Ines Knecht – adobe.stock.com

Letztes Update: 09. Juli 2026

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